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Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich
September 2nd, 2021
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    September 2nd, 2021

Am 5. September 2006 schlossen die Verkehrsbetriebe (VBZ) mit der VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG (VBG) einen Kooperationsvertrag betreffend Glattalbahn ab. Der Vertrag wurde mit STRB Nr. 1216/2006 genehmigt. Mit diesem Vertrag wurden die Grundsätze der Zu- sammenarbeit, der Netzzugang und die gegenseitigen Zuständigkeiten festgelegt. Für die Inbetriebnahme der 1. Etappe der Glattalbahn benötigten die VBZ eine Personenbeförde- rungskonzession des Bundesamts für Verkehr (BAV). Die Erteilung der Konzession wurde vom Vorliegen eines Kooperationsvertrags abhängig gemacht. Der für die VBZ und die VBG notwendige gegenseitige Netzzugang wurde dannzumal nämlich durch Kooperation geregelt.