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Abteilungsleiter Kundenmanagement
November 14th, 2006
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    November 14th, 2006

am 12. Oktober 2006 haben die Tarifgemeinschaft deut- scher Länder (TdL) und die Gewerkschaften den Tarif- vertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) vereinbart. Die Beschäftigten kön- nen nun ihre betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung finanzieren. Der Tarifvertrag bestimmt, dass die Entgeltumwandlung für die bei der VBL pflicht- versicherten Beschäftigten ebenfalls bei der VBL durch- zuführen ist. Dies gilt auch für die Beschäftigten mit einer wissenschaftlichen Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 Tarifvertrag Altersversorgung (ATV).