AnlageDurchführungsvertrag • February 2nd, 2004
Contract Type FiledFebruary 2nd, 2004Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Dortmund, Flur 3, Flurstück 94. Er beabsichtigt, das Grundstück im Wege eines Vorhaben- und Erschließungsplanes einer baulichen Nutzung zuzuführen. Die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes ist aufgrund der Dimension, insbesondere der Höhe des geplanten Gebäudes zwingend erforderlich. Ein Bauvorha- ben von geringerer Bauhöhe wäre auf dem Grundstück grundsätzlich nach § 34 BauGB genehmi- gungsfähig.