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Betrauungsakt
November 13th, 2019
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    November 13th, 2019

Das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart, eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts gemäß § 102a Gemeindeordnung Baden-Württemberg (im Fol- genden „Klinikum“), ist gemäß der Krankenhausplanung des Landes Baden-Würt- temberg als Plankrankenhaus mit Förderung nach dem Krankenhausgesetz Baden- Württemberg (LKHG) eingestuft und durch Bescheid gemäß § 7 Abs. 1 LKHG vom 04.01.2011 in der Fassung der letzten Änderungsfeststellungsbescheide vom 20.03.2018, 20.08.2018 und 05.02.2019 in den Krankenhausplan aufgenommen. Als größtes Krankenhaus in Baden-Württemberg deckt das Klinikum mit seinen drei Betriebsstätten, dem Katharinenhospital, dem Olgahospital und dem Krankenhaus Bad Cannstatt, und mit mehr als 50 Kliniken und Instituten mit Spezialisten für fast jede Erkrankung nahezu alle medizinischen Fachgebiete ab und gewährleistet eine umfassende Versorgung für die Menschen in Stuttgart und der Region. Neben der stationären und ambulanten Versorgung der Patienten engagiert sich d