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Richtlinien über die Vereinsförderung
June 25th, 2008
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    June 25th, 2008

Die zu fördernden Vereine und Vereinigungen müssen im Vereinsregister eingetragen sein oder einer Ortsgruppe, eines Ortsverbandes oder eines eingetragenen Vereins (Stammverein/Fachverband/Dachorganisation) angehören. In der Satzung der örtlich selbständigen Vereine und Vereinigungen muß für den Fall der Auflösung bestimmt sein, daß das Vereinsvermögen an die Stadt Geislingen fällt oder die Satzung des Stammvereins/Fachverbandes/Dachorganisation die Übertragung auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für gemeinnützige Zwecke vorschreibt. Für den Fall eines Verkaufs einer geförderten Anlage oder Einrichtung verpflichten sich die bezuschußten Vereine oder Vereinigungen in der abzuschließenden Vereinbarung, der Stadt ein Vorkaufsrecht zum jeweiligen Verkehrswert, abzüglich der Zuschüsse, einzuräumen.