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Telearbeit und mobiles Arbeiten bei der Hansestadt Lüneburg (DV Telearbeit)
Dienstvereinbarung Über Telearbeit Und Mobiles Arbeiten • January 6th, 2021

Die nachfolgenden Regelungen für die Telearbeit und mobiles Arbeiten im Geschäftsbereich der Hansestadt Lüneburg sollen dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ver- bessern oder Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die in einer besonderen Lebenssituation stehen, eine bessere Abstimmung von Beruf und Lebensführung zu ermöglichen. Durch Telearbeit kann es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden, im Arbeitsprozess zu verbleiben, die ohne die Möglichkeit der Telearbeit z.B. aus familiären Gründen befristet ausscheiden müssten. Auch bietet Telearbeit die Möglichkeit, die Teilzeitbeschäftigung individueller den Interessen der Dienststelle und der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters anzupassen. Insbesondere kann Telearbeit und mobile Arbeit im Einzelfall auch zum Erhalt oder zur Stabilisierung der Gesundheit von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern mit und ohne Behinderung beitragen.