Fall 2: LösungsskizzeApril 27th, 2015
FiledApril 27th, 2015Anspruch von B auf Erstattung der Ersatzkosten für den Kauf der Schweizer Honigbienen aus Art. 103 OR Zustandekommen eines Vertrags, Art. 1 Abs. 1 OR Damit B gegenüber A ein vertraglicher Anspruch auf Ersatz der Auslagen für den Kauf der Schweizer Honigbienen zusteht, muss zunächst ein gültiger Vertrag vor- liegen. Um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft wie einen Kaufvertrag abzuschliessen ist ge- mäss Art. 184 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 OR die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung über die essentialia negotii des Vertrags mittels Antrag und Annahme erforderlich (HUGUENIN, N 140, 201, 256). Ersterer ist der Annahme zeitlich vorgestellt und drückt den Vertragsabschlusswillen aus (HUGUENIN, N204 ff.). Mit der Annahme wird der definitive Rechtsbindungswille erklärt (GAUCH/SCHLUEP/SCHMID, N 435). Weiterhin ist die Geschäftsfähigkeit jeder be- teiligten Partei erforderlich (BSK-BUCHER, Art.1, N 32). Öffentliche Auskündigungen hingegen stellen lediglich eine Einladung zur Of- fertstel