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zur AVB Wasser V
Wasserlieferungsvertrag • May 4th, 2018

Der Wasserbeschaffungsverband Dänischer Wohld ist verpflichtet, seine Kunden gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980 (Bundesgesetzblatt Teil l, S. 750) und dessen nachfolgenden Änderungen, an sein Versorgungsnetz anzuschließen und zu versorgen. Die AVB Wasser V ist unmittelbarer Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen dem Wasserbeschaffungsverband Dänischer Wohld und seinen Abnehmern.