Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt FrohburgEntgeltordnung Für Die Nutzung Von Sportstätten • April 4th, 2019
Contract Type FiledApril 4th, 2019Die Stadt Frohburg erlässt in seiner Sitzung am 07.03.2019 für die Nutzung der durch die Kommune betriebenen Sportstätten sowie für die Mehrzweckhalle im Ortsteil Greifenhain auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 19, 41 Abs. 2 und 73 Abs. 2 Nr. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung folgende Entgeltordnung.