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und dem Pflegedienst AK Hoherade | Ambulante Krankenpflege Hoherade GbR
November 2nd, 2018
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    November 2nd, 2018

Die AK Hoherade ist durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zugelassen und kann von der ge- setzlichen Pflegekasse des Kunden bewilligte Leistungen direkt mit dieser abrechnen.* Die AK Hohe- rade hat einen Vertrag nach § 132 a Abs. 2 SGB V mit der gesetzlichen Krankenkasse des Kunden abgeschlossen und kann von dieser bewilligte Leistungen direkt mit ihr abrechnen.* Die geltenden Verträge zwischen dem Pflegedienst und den gesetzlichen Kostenträgern unter Einschluss der Ent- geltverzeichnisse können vom Kunden jederzeit eingesehen werden.