VEREINBARUNG ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK NORDMAZEDONIEN ÜBER OPERATIVE TÄTIGKEITEN, DIE VON DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR DIE GRENZ- UND KÜSTENWACHE IN DER REPUBLIK NORDMAZEDONIEN DURCHGEFÜHRT WERDENFebruary 24th, 2023
FiledFebruary 24th, 2023IN DER ERWÄGUNG, dass es Fälle geben kann, in denen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (im Folgenden „Agentur“) die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien, auch im Hoheitsgebiet der Republik Nordmazedonien, koordiniert,