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Berge & Meer Touristik GmbH - Reisebedingungen
September 18th, 2014
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    September 18th, 2014

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a - y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Sofern nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen oder sonstige touristische Einzelleistungen) gebucht werden, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind oder werden, finden die nachfolgenden Reisebedingungen entsprechende Anwendung. Der Reisende wird auf die Anwendbarkeit einzelner Regelungen der Reisebedingungen, die ausschließlich die Buchung von Pauschalreisen betreffen, an der entsprechenden Stelle hingewiesen.

Berge & Meer Touristik GmbH - Reisebedingungen
September 18th, 2014
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Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a - y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Sofern nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen oder sonstige touristische Einzelleistungen) gebucht werden, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind oder werden, finden die nachfolgenden Reisebedingungen entsprechende Anwendung. Der Reisende wird auf die Anwendbarkeit einzelner Regelungen der Reisebedingungen, die ausschließlich die Buchung von Pauschalreisen betreffen, an der entsprechenden Stelle hingewiesen.