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Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage iS § 16a ELWOG
November 17th, 2017
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    November 17th, 2017

Mit § 16a ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Überschussanlage mit einem eigenen Zählpunkt betrieben, die die Einspeisung von erzeugten und nicht verbrauchten Überschüssen in das öffentliche Netz ermöglicht. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Messwerte mitseinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, über die auch die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind. Die Steigleitung entspricht der Hau