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Betreuungsvereinbarung für ein Dissertationsvorhaben an der Karl-Franzens- Universität Graz
May 24th, 2018
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    May 24th, 2018

Als Instrument der Qualitätssicherung in Studium und Lehre werden mit der Betreuungsvereinbarung für alle Fakultäten geltende Mindest- bzw. Minimalstandards für die Qualität und die Betreuungsleistung bei einer Dissertation gesetzt. Den rechtlichen Rahmen gibt § 39 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen vor. Die Bestimmungen, insbesondere die sich daraus ergebenden Ansprüche des/der Studierenden an die Universität oder deren Mitglieder, gelten vorbehaltlich einer gültigen Zulassung des/der Studierenden.