VereinbarungGesamtvertragliche Richtlinien Für Die Auswahl Von Vertragsärzten • December 22nd, 2021
Contract Type FiledDecember 22nd, 2021Auf Grundlage von § 342 Abs. 1 Z 2 ASVG, § 5 Abs. 2 des zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse abgeschlossenen Ärzte- Gesamtvertrags sowie der Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (Reihungskriterien-Verordnung) vereinbaren die Ärztekammer für Vorarlberg (im Folgenden kurz Kammer) und die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz Kasse) nachstehende