RahmenvereinbarungJune 6th, 2018
FiledJune 6th, 2018sprechender Bevollmächtigung für diese Träger abrechnen und die Mittel zur Finan- zierung der Leistungen für die Träger bewirtschaften. Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall die Gesamtheit der maßgeblichen Kosten (§ 4) und der Einnahmen (§ 5) dieser einzelnen Träger. Der Trägerverband haftet im Rahmen dieses einheitlichen Verfahrens gegenüber dem Land Berlin selbständig neben den Trägern.