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DRÄXLMAIER Group Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf indirekter Güter, Leistungen und Produktionsmittel
January 30th, 2015
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    January 30th, 2015

„Bestellung“) unterliegt den nachstehenden Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen Indirekt“) und ist für den mit einem solchen Auftrag verbundenen Vertrag ("KAUFVERTRAG") maßgeblich. Der Empfänger einer Bestellung wird als „Auftragnehmer“ bezeichnet und der Auftraggeber bzw. dessen verbundene Unternehmen als „Auftraggeber“. KAUFVERTRAG bezeichnet jeden Vertrag, der durch die (ggf. konkludente) Annahme der Bestellung seitens des Auftragnehmers zustande kommt, oder jeden vom Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichneten Vertrag über den Kauf und die Bestellung von indirekten Gütern, Leistungen und Produktionsmittel.