Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen im Gebäude Möhringer Straße 56 in Stuttgart-Süd (AVB)Allgemeine Vertragsbestimmungen • April 8th, 2015
Contract Type FiledApril 8th, 2015Bei kollidierenden Nutzungswünschen haben im öffentlichen Interesse erforderliche städti- sche Veranstaltungen (z.B. Sitzungen des Bezirksbeirats) Vorrang. Im Übrigen gilt für alle Veranstaltungen die in Ziffer 2.1 der Anlage 2 zu den AVB dargestellte Rangfolge.