Ä N D E R U N G S V E R T R A GJune 20th, 2012
FiledJune 20th, 2012Die Vertragspartner dieser Vereinbarung verständigen sich zum Vertrag über die Durch- führung und Abrechnung ambulanter netzhaut- und glaskörperchirurgischer Eingriffe (Vit- reoretinalchirurgie) vom 25.03.2010 darauf, den Vertrag zu ändern. Im Einzelnen haben sie dazu die nachstehenden Bestimmungen getroffen. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort. Auf § 16 Abs. 2 der Satzung der KV Nordrhein wird Bezug genommen.