FörderbedingungenFörderbedingungen • November 12th, 2019
Contract Type FiledNovember 12th, 2019Die Stiftung „Bildung, Wissenschaft, Technologie“ (BWT) verfährt bei der Bewirtschaftung ihres Vermögens nach gültigem (Stiftungs-)Recht und nach der Stiftungssatzung. Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung setzen eine Antragstellung voraus. Die Stiftung prüft die Förderungswürdigkeit und -fähigkeit der vorhabenbezogenen Anträge anhand des Stiftungszwecks und der Stiftungsgrundsätze. Hinsichtlich Gewährung und Inanspruchnahme von Fördermitteln sind folgende Verfahrensregeln zu berücksichtigen: