Common Contracts

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Contract
July 19th, 2018
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    July 19th, 2018

Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten für Lieferungen und Leistungen jeder Art, die von einem Auftragnehmer oder Lieferant (kurz AN) an die Carl Dillenius Metallwaren GmbH & Co. KG (kurz AG) erbracht werden, neben den in der Bestellung gesondert vereinbarten Bedingungen und Konditionen die vorliegenden Allgemeinen Einkaufs‐ und Lieferbedingungen (im folgenden EKB). Soweit in der Bestellung und in den EKB Bestimmungen fehlen, gilt ausschließlich das deutsche Gesetz. Die Bestellungen kommen ungeachtet von erstellten Angeboten stets mit dem Inhalt der schriftlichen Bestellung zustande. Verkaufs‐ und Lieferbedingungen des Verkäufers sind nur dann gültig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

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July 19th, 2018
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Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten für Lieferungen und Leistungen jeder Art, die von einem Auftragnehmer oder Lieferant (kurz AN) an die Carl Dillenius Metallwaren GmbH & Co. KG (kurz AG) erbracht werden, neben den in der Bestellung gesondert vereinbarten Bedingungen und Konditionen die vorliegenden Allgemeinen Einkaufs‐ und Lieferbedingungen (im folgenden EKB). Soweit in der Bestellung und in den EKB Bestimmungen fehlen, gilt ausschließlich das deutsche Gesetz. Die Bestellungen kommen ungeachtet von erstellten Angeboten stets mit dem Inhalt der schriftlichen Bestellung zustande. Verkaufs‐ und Lieferbedingungen des Verkäufers sind nur dann gültig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.