Abschnitt IVereinbarung Zwischen Bund Und Ländern Zur Umsetzung Der Richtlinie 2006/32/Eg Über Endenergieeffizienz • July 13th, 2010
Contract Type FiledJuly 13th, 2010Die Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen hat gemäß Anhang IV der Richtlinie im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien zu erfolgen, wobei den von der Europäischen Kommission harmonisierten Modellen zur bottom up-Berechnung Rechnung zu tragen ist (Art. 15 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang IV der Richtlinie).