Technische Anschaltbedingungen für die Errichtung und Instandhaltung von BrandmeldeanlagenTechnische Anschaltbedingungen Für Brandmeldeanlagen • February 13th, 2020
Contract Type FiledFebruary 13th, 2020Die nachfolgenden Technischen Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) des Landkreises Bad Kissingen, der Kreisstadt Bad Kissingen, der Landkreise Haßberge, Rhön- Grabfeld sowie der Stadt Schweinfurt sind die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen, die Alarmierungsplanung der Feuerwehren und den Anschluss an die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt. Diese TAB ist gültig für Neuanbindungen von Brandmeldeanlagen an die ILS Schweinfurt. Bereits bestehende Brandmeldeanlagen unterliegen einem Bestandsschutz bis durch Änderungen oder Erweiterungen der Brandmeldeanlage eine erneute Abnahme erforderlich wird.