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FiledDecember 14th, 2021Voraussetzung für den Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen und Besonderen Vereinbarungen der Teile A bis D dieser Versicherungs- bedingungen ist, dass der Betreiber der Biogasanlage seinen Sitz in Deutschland hat und die nachfolgend aufgeführten Obliegenheiten erfüllt sind, das heißt: