Leistungsvereinbarung 2021–2022June 18th, 2020
FiledJune 18th, 2020Die vorliegende Leistungsvereinbarung bestimmt im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 RTVG den Umfang des publizistischen Angebots der SRG für das Ausland, die entsprechenden Kosten, die Beitragsleistungen des Bundes sowie die Reportingauf- gaben gegenüber dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).