Allgemeine GarantiebedingungenJuly 3rd, 2014
FiledJuly 3rd, 2014▪ Die oben genannten (o. g.) Garantien gewährt der Verkäufer (ein RENAULT Vertragshändler) mit dem Ver- kauf eines RENAULT Neuwagens (Händlergarantie). Garantieleistungen aus diesen Garantien können bei allen RENAULT Partnern (RENAULT Vertragshändler und RENAULT Vertragswerkstätten) innerhalb des zeitlichen und geographischen Geltungsbereichs der Garantien beansprucht werden. Ansprüche des Fahrzeugkäufers aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung werden durch die Garantien nicht eingeschränkt.