ContractJuly 15th, 2008
FiledJuly 15th, 2008Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonst aufgrund dieses Vertrages geschuldeten Zahlungen und Leistungen des Käufers das Eigentumsrecht an der verkauften Ware vor. Dieses gilt auch für den Fall, dass die Ware bereits be- oder verarbeite ist.