EinkaufsbedingungenNovember 6th, 2015FiledNovember 6th, 2015Nachstehende Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
Nachstehende Einkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.