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February 25th, 2020
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    February 25th, 2020

Zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird ein rechtsgültiger Mietvertrag geschlossen. Die Vermietung erfolgt nur durch den Vermieter, eine Untervermietung wird ausdrücklich untersagt. Der Mieter erhält die einmalige Genehmigung vom Vermieter, auf der Veranstaltung den Verkauf und/oder Vertrieb und/oder Betrieb der im Mietvertrag angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen in Eigen- regie zu übernehmen. Die Genehmigung gilt nur für die angegebenen Waren. Eine Änderung des Warensortiments bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Vermieter behält sich vor, für be- stimmte Warenangebote Mindestverkaufssätze festzusetzen, um eine einheitliche Preisgestaltung zu gewährleisten.