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Allgemeine Mandatsbedingungen der Kanzlei Kirsch
March 10th, 2019
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    March 10th, 2019

Für Verträge mit der Rechtsanwältin, die auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (zB außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Mandat“ oder „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen; diese geltend auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“):