Gesonderte NutzungsvereinbarungJune 16th, 2020
FiledJune 16th, 2020Die Ortsgemeinde Insheim ist Eigentümerin der Einrichtung „Dorfgemeinschaftshaus Insheim“ und somit grundsätzlich für die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln nach der derzeit gültigen CoBeVO verantwortlich.