Common Contracts

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Hinweise
November 28th, 2013
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    November 28th, 2013

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg kann ein Verbundprojekt nur fördern, wenn die in der Kooperationsvereinbarung geregelte Zusammenarbeit zwischen den Verbundprojektpartnern der Zielsetzung seiner Förderprogramme nicht widerspricht. In Kooperationsvereinbarungen bleiben die Bewilligungsbedingungen der Ausschreibung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unberührt.

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Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg kann ein Verbundprojekt nur fördern, wenn die in der Kooperationsvereinbarung geregelte Zusammenarbeit zwischen den Verbundprojektpartnern der Zielsetzung seiner Förderprogramme nicht widerspricht. In Kooperationsvereinbarungen bleiben die Bewilligungsbedingungen der Ausschreibung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unberührt.