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Anlage VII zur Flugplatzbenutzungsordnung
May 3rd, 2019
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    May 3rd, 2019

Am Verkehrslandeplatz Bautzen sind Entgelte für die Landung, das Abstellen von Luftfahrzeugen nach § 1 Abs. 2 LuftVG sowie für sonstige Nutzungen und hier aufgeführte Leistungen zu entrichten.