Anlage VII zur FlugplatzbenutzungsordnungMay 3rd, 2019
FiledMay 3rd, 2019Am Verkehrslandeplatz Bautzen sind Entgelte für die Landung, das Abstellen von Luftfahrzeugen nach § 1 Abs. 2 LuftVG sowie für sonstige Nutzungen und hier aufgeführte Leistungen zu entrichten.