Vereinbarung zur Anpassung der Anlage der Vereinbarung nachDecember 10th, 2020
FiledDecember 10th, 2020Die in der Anlage zu der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 des Krankenhaus- entgeltgesetzes (KHEntgG) zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags vom 23.09.2016 genannten DRG-Fallpauschalen sind gemäß § 1 Satz 4 der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags bei einem diese DRG-Fallpauschalen betreffenden Umbau des Fallpauschalenkatalogs entsprechend anzupassen. Demgemäß werden die DRG-Fallpauschalen auf Basis des aG-DRG-Kataloges 2021 angepasst.