VereinbarungJuly 30th, 2013
FiledJuly 30th, 2013Die Achtung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit und Unantastbarkeit der Menschenwürde hat eine besonders hohe Bedeutung für Kinder und Jugendliche. Weltweit ist dieses Ziel in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, der die Bundesrepublik Deutschland 1992 modifiziert beigetreten ist, festgeschrieben. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen für ihr Wohl ist nach § 1 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine gemeinsame Aufgabe von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe.