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Vereinbarung
July 30th, 2013
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    July 30th, 2013

Die Achtung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit und Unantastbarkeit der Menschenwürde hat eine besonders hohe Bedeutung für Kinder und Jugendliche. Weltweit ist dieses Ziel in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, der die Bundesrepublik Deutschland 1992 modifiziert beigetreten ist, festgeschrieben. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen für ihr Wohl ist nach § 1 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine gemeinsame Aufgabe von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe.