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Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
April 26th, 2019
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    April 26th, 2019

Berufsausbildungsverhältnisse sind hinsichtlich ihrer Kündigung nur bedingt mit Arbeitsverhältnissen zu vergleichen. Aufgrund der besonderen Zielrichtung und der Zweckbestimmung des Berufsausbildungsverhältnisses ist eine Kündigung des Auszubildenden nur eingeschränkt möglich. Dementsprechend kann nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Kündigung eines Ausbildungsvertrages grundsätzlich nur in der Probezeit und nach deren Ende aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 22 Abs.1 und Abs. 2 BBiG).