VERPFLICHTENDENAugust 4th, 2021
FiledAugust 4th, 2021Mit dem BRSG gilt seit dem 1. Januar 2019 für neue und ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Vereinbarungen: Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, so ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG verpflichtet, sofern er