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Allgemeine Verkaufsbedingungen General Terms and Conditions of Sale
August 1st, 2022
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    August 1st, 2022

Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware vor Eigentumsübergang gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zusammen mit Ware, die sich im Eigentum Dritter befindet, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Käufers stehenden Hauptsache, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache an uns ab.Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und diese gegen übliche Lagerrisiken angemessen zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis bereits jetzt an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer Zutritt zur Bestandsaufnahme un