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March 18th, 2021
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    March 18th, 2021

Gerade noch rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist Ende 2020 einigten sich EU und das Ver- einigte Königreich am 24.12.2020 auf ein gemeinsames Handels- und Kooperationsabkommen. Das Abkommen wird seit Jahresbeginn 2021 vorläufig angewendet. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments wird für März erwartet. Damit konnte ein drohender „No Deal“ zwar verhindert wer- den, das Vereinigte Königreich beendete aber den EU-Binnenmarkt und die Zollunion und damit den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr des EU-Binnenmarktes.