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Allgemeine Österreichische Transportversicherungs- Bedingungen (AÖTB 2001)
June 25th, 2007
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    June 25th, 2007

Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des § 14 in diesen Bedingungen gleichgestellt: der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat.