Allgemeine Österreichische Transportversicherungs- Bedingungen (AÖTB 2001)June 25th, 2007
FiledJune 25th, 2007Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des § 14 in diesen Bedingungen gleichgestellt: der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat.