Common Contracts

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Rahmenvereinbarung
March 6th, 2015
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    March 6th, 2015

Öffentliche Verwaltungen und Betriebe als kommunale Arbeitgeber erfüllen, gerade in Krisenzeiten, durch gute Arbeits- und Einkommensbedingungen eine Vorbildfunk- tion. Dazu gehört für die Unterzeichner ein klares Bekenntnis zur öffentlich- rechtlichen Aufgabenwahrnehmung, der „Urform“ kommunalen Handelns. Notwendi- ge Organisationsänderungen sollen auch zukünftig grundsätzlich ohne materielle Pri- vatisierung stattfinden. Das Heft des Handelns muss im öffentlichen Bereich verblei- ben.