Allgemeine Bestimmungen für ZahlungsdiensteMarch 16th, 2023FiledMarch 16th, 2023Gegenüber Zahlungsdienstnutzern, welche keine Konsumenten sind, gelten die in den Ar- tikeln 48 bis 66 ZDG vorgesehenen Informati- onspflichten nicht.
Gegenüber Zahlungsdienstnutzern, welche keine Konsumenten sind, gelten die in den Ar- tikeln 48 bis 66 ZDG vorgesehenen Informati- onspflichten nicht.