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Fassung vom 20.05.2022)
June 20th, 2022
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    June 20th, 2022

Grundlage für die Gewährung von Zuwendung durch den Zweckverband Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) sind das ÖPNV-Gesetz NRW, die Satzung des VVOWL sowie die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf der Schnittstelle zwischen SPNV und ÖSPV“ des NWL und seiner Mitgliedszweckverbände. Gemäß § 5 Abs.