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EINE HANDREICHUNG
Kooperationsvereinbarung • July 23rd, 2020

Architektinnen und Architekten sowie Architekturfotografinnen und -fotogra- fen stehen als Auftraggeberinnen und Auftragnehmer in einem partnerschaftli- chen beruflichen Verhältnis zueinander. Dennoch gab es in der Vergangenheit Missverständnisse im Hinblick auf den Umfang der Nutzung von Fotoaufnahmen und das Urheberrecht. Insbesondere war die Verwendung von Fotos bei Einrei- chungen für Preisverfahren oft nicht aus- reichend geklärt. Um hier für Aufklärung und Rechtssicherheit zu sorgen, haben der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA e.V. und der Bundesver- band Architekturfotografie BVAF e.V. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die als Mustervereinbarung eine Leucht- turmfunktion für die gesamte Branche beansprucht. Alle wesentlichen Inhalte der Kooperationsvereinbarung sind in die Muster-Lizenzvereinbarung im Anhang dieser Publikation eingeflossen.