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Endgültige Bedingungen vom
April 30th, 2024
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    April 30th, 2024

Der Basisprospekt vom 11. März 2024 (der "Ursprüngliche Basisprospekt"), unter dem das öffent- liche Angebot für die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen Wertpapiere begonnen wurde, verliert gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") am 13. März 2025 seine Gültigkeit. Nach diesem Zeitpunkt wird das öffentliche Angebot im Einklang mit Artikel 8 (11) der Prospektverordnung in Deutschland auf Basis eines oder mehrerer nachfolgender Basisprospekte fortgesetzt (jeweils der "Nachfolgende Basisprospekt"), sofern der jeweilige Nach- folgende Basisprospekt eine Fortsetzung des öffentlichen Angebots der Wertpapiere vorsieht. Dabei sind diese Endgültigen Bedingungen jeweils mit dem jeweils aktuellsten Nachfolgenden Basispros- pekt zu lesen. Der jeweilige Nachfolgende Basisprospekt wird vor Ablauf der Gültigkeit des jeweils vorangegangenen Basisprospekts gebilligt u