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September 30th, 2020
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    September 30th, 2020

Aufgrund des Rückgangs der L-Gas-Produktion in Deutschland und in den Niederlanden wird in Zukunft immer weniger L-Gas zur Verfügung stehen. Daher müssen nach und nach die zurzeit noch mit der Gasqualität L-Gas versorgten öffentlichen Gasnetze dauerhaft auf H-Gas, nach Maßgabe des § 19 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), umgestellt werden (sog. „Marktraumumstellung“). Für die Umstellungs- bzw. Anpassungshandlungen sind nach § 19a Abs. 1 Satz 1 EnWG die Gasnetzbetreiber verantwortlich. Die für die Marktraumumstellung verantwortliche Bundesnetzagentur und die Gasnetzbetreiber sind sich einig, dass der § 19a EnWG es zulässt, industrielle bzw. gewerbliche Gaskunden die notwendigen Anpassungshandlungen in Eigenregie vornehmen zu lassen.