BUNDESGESETZBLATTAugust 31st, 2016
FiledAugust 31st, 2016
Abkommen zwischenAugust 23rd, 2016
FiledAugust 23rd, 2016von dem Wunsch geleitet, im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit im zivilen Luftverkehr dem jeweiligen Betreiberstaat (State of Operator) von Luftfahrzeugen Funktionen und Aufgaben des Eintragungsstaates nach den Artikeln 12, 30, 31 und 32 Buchstabe a des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt entweder ganz oder teilweise zu übertragen, wie es der mit dem Protokoll vom 6. Oktober 1980 eingefügte Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ermöglicht,