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Vertrag Zur Besonderen Versorgung Nach § 140a SGB V • September 23rd, 2022

Die ambulante Versorgung im Fachgebiet Psychotherapie ist ein elementarer und unverzicht- barer Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Dieser Vertrag dient dazu, eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern zur Steigerung der Versorgungsqualität von psychisch kranken Patienten zu schaffen. Ziel ist es insbesondere, den erkrankten Versicher- ten ein qualitativ hochwertiges Angebot durch eine optimierte psychotherapeutische Versor- gung anzubieten, welches die Vorrangigkeit der ambulanten Versorgung berücksichtigt und hiermit zur Verringerung und Vermeidung von Rückfallquoten, zur Vermeidung von Folgekos- ten durch eine Chronifizierung sowie zur Steigerung der Behandlungsqualität beiträgt. Zur För- derung von mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit sollen ausschließlich solche Maßnahmen an- geboten werden, die auf den individuellen Bedarf der einzelnen Versicherten ausgerichtet sind und für die jeweilige Patientensituation hilfreich erscheinen. Dieser Vertrag umfasst daher v