Ärztliche Versorgung von AsylbewerbernMay 5th, 2015
FiledMay 5th, 2015Vertrag über die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Dieser Vertrag bezieht sich auf die Erstuntersuchung der Flüchtlinge und Asylbe- werber während der Unterbringung in den sogenannten Ersteinrichtungen, zentralen Unterbringungseinrich- tungen und den Notunterkünften des Landes NRW.