EDI – Rahmenvertrag bei StromOctober 3rd, 2010
FiledOctober 3rd, 2010Durch den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 11.07.2006, Az.: BK6–06-009, wurden von der BNetzA verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Nach- richtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Vertragspartnern mit Elektrizität festgelegt. Der Netzbetreiber setzt diese Vorgaben auf der Grundlage dieses EDI- Rahmenvertrages um. Diese Vereinbarung gilt aber auch entsprechend für geschäftliche Transaktionen zwischen den Parteien außerhalb des Anwendungsbereiches des vorgenannten Beschlusses, sofern eine analoge Anwendung des Beschlusses praktikabel ist.
EDI – Rahmenvertrag bei StromOctober 30th, 2008
FiledOctober 30th, 2008Durch den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 11.07.2006, Az.: BK6–06-009, wurden von der BNetzA verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Nach- richtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Vertragspartnern mit Elektrizität festgelegt. Der Netzbetreiber setzt diese Vorgaben auf der Grundlage dieses EDI- Rahmenvertrages um. Diese Vereinbarung gilt aber auch entsprechend für geschäftliche Tran- saktionen zwischen den Parteien außerhalb des Anwendungsbereiches des vorgenannten Be- schlusses, sofern eine analoge Anwendung des Beschlusses praktikabel ist.